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«Hohe Bussen für Velofahrer sind ungewöhnlich, aus unserer Praxis kenne ich keine vergleichbaren Fälle», sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Yann Moor von der Kanzlei Prof. Giger & Partner. Meist kämen fehlbare Velofahrer mit einer Ordnungsbusse davon. Auch im Falle einer Anzeige fassten die Justizbehörden Radfahrer sanft an. «Dass dies in Genf offenbar anders gehandhabt wird, ist begrüssenswert», so Moor. Die heutigen Strafen seien kaum abschreckend, sodass sich viele Radfahrer quasi in einem rechtsfreien Raum wähnen würden. «Früher konnte man sich etwas wünschen, wenn man eine Sternschnuppe sah – heute, wenn ein Velofahrer bei Rot anhält», scherzt der Rechtsanwalt. Neben spürbaren Strafen sei aber auch wichtig, dass eine Bestrafung subjektiv überhaupt als wahrscheinlich wahrgenommen werde, was heute nicht der Fall sei.