Seniorpartner Hans Giger äussert sich im Rahmen eines Interviews mit dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) zum vielbeachteten Urteil des Berliner Landgerichts, in welchem die Richter zwei Teilnehmer an einem illegalen Rennen zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt haben, zumal beim Rennen ein unbeteiligter Fahrzeuglenker ums Leben gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei tödlichen Verkehrsunfällen im Rahmen von Autorennen kam in Deutschland bis anhin einzig der Tatbestand der fahrlässigen Tötung zur Anwendung, während sich das Schweizerische Bundesgericht bereits im Leitentscheid BGE 130 (2004) IV 58 im Zusammenhang mit dem Unfall in Gerlafingen des sogenannten Eventualvorsatzes bediente, um auf eine vorsätzliche Tötung zu erkennen.