Arbeitsrechtliche Folgen von Verkehrsdelikten
In vielen Berufen müssen die Arbeitnehmer hin und wieder selber Auto fahren. Ein Unfall oder eine Verkehrswidrigkeit ist schnell passiert. Was hat dies für Folgen auf das Arbeitsverhältnis? Welche Leistungen hat die Arbeitgebern zu erbringen und welche muss der Arbeitnehmer übernehmen? Dienstfahrten können mit dem eigenen Wagen oder mit jenem der Arbeitgeberin erfolgen. Zudem sind unterschiedliche Vereinbarungen bezüglich der Nutzung und der Kostentragung im Arbeitsvertrag möglich. Namentlich wenn es sich um den Geschäftswagen handelt, fragt sich, wer für Kleinschäden aufzukommen hat. Wann darf die Arbeitgeberin diesem dem Arbeitnehmer belasten?
Schliesslich fragt sich auch, wie es sich mit dem Geschäftswagen verhält, wenn dieser auch privat benutzt werden darf und der Arbeitnehmer nach einer Kündigung freigestellt wird. Muss die Arbeitgeberin den Wagen weiter zur Verfügung stellen und worauf ist zu achten, damit die Arbeitgeberin den Geschäftswagen reibungslos zurück erhält.
Das Werkstattgespräch findet am 18. Mai 2017 um 18 Uhr im Hotel Schweizerhof am Bahnhofplatz 7 gegenüber dem Hauptbahnhof Zürich statt. Auf das Impulsreferat folgt wie üblich eine von Hans Giger moderierte Diskussion, die von den Teilnehmern beim anschliessenden Apéro um ca. 19.30 Uhr vertieft werden kann. Weiterführende Informationen und den Anmeldungstalon finden Sie hier.