Seniorpartner Hans Giger analysierte für die Tageszeitung „20 Minuten“ die Rechtslage in Bezug auf die Verwendung von „Dashcams“ im Strassenverkehr. Initiiert wurde der Beitrag durch das Urteil eines Basler Strafgerichts, welches einen Fahrzeuglenker gestützt auf die Aufzeichnungen von dessen „Dashcam“ von jeglichem Verschulden an einem Fussgängerunfall freigesprochen habe.
Nachdem keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht, betonte Prof. Giger für die Frage der Verwertbarkeit solcher Aufnahmen die Güterabwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen und wies darauf hin, dass auch die Frage der Dauer der Speicherung der Bildaufnahmen Relevanz erlangen kann. Selbstverständlich dürfe die Verkehrssicherheit durch die Bedienung eines solchen Geräts auch nicht beeinträchtigt werden. Den kompletten Artikel finden Sie hier: „Sollte man im Auto eine Dashcam installieren?“ (20min, 18.04.2017)
Während einschlägige Urteile oberer Schweizer Gerichte noch ausstehen, hat das Oberlandesgericht Stuttgart bereits im Mai 2016 entschieden, dass „Dashcam“-Aufnahmen zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden können. Es folgte damit der Meinung der Verkehrsrechtsexperten, die einen Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht forderten.
Zur Mitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.05.2016