Tagesanzeiger.ch/Sonntagszeitung (Artikel):

Die Walliser Schul­gemeinde Stalden geht gegen ­turtelnde Schüler vor. Schmusen ist tabu. Die Schule hat per Hausordnung ein Kussverbot verhängt. Wörtlich heisst es im Reglement: «Auf dem gesamten Schulareal wird nicht geknutscht.»

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Die Einführung der Knuddelsperre auf dem Schulgelände habe für keinerlei Diskussionen gesorgt, heisst es in Stalden. Alle Schüler würden sich daran halten. Trotzdem stellt sich die Frage: Darf eine Schule das Knutschen überhaupt verbieten? «Für die Regelung eines Kussverbots braucht es eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und die Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips», sagt Margrit Weber-Scherrer.

Die auf Schulrecht spezialisierte Anwältin hat das kantonale Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen konsultiert. «Gemäss diesem Gesetz gehört es im Wallis zu den Aufgaben der Schule, den Schüler auf seine Aufgaben als Mensch und Christ mittels sittlicher Erziehung vorzubereiten», sagt die Juristin. Rechtlich sei das Kussverbot daher wohl zulässig. «Für das Schulareal als öffentlichen Raum dürfte ein Kussverbot nach lokaler Ansicht wohl auch im öffentlichen Interesse liegen», sagt Weber-Scherrer. «Das grösste Fragezeichen habe ich bei der Verhältnismässigkeit. Muss Küssen wirklich völlig verboten werden?»