Leitentscheid über Aufnahmen einer privaten Dashcam
Das Bundesgericht hat in einem lang erwarteten Entscheid festgehalten, dass Aufnahmen einer privaten Dashcam in einem Strafverfahren wegen einer Verletzung der Verkehrsregeln nur sehr eingeschränkt verwertbar sind. Das Erstellen von Aufnahmen im öffentlichen Raum aus einem Fahrzeug heraus, auf welchen Personen oder Autokennzeichen erkennbar seien, stelle ein heimliches Bearbeiten von Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz dar. Eine Persönlichkeitsverletzung im Sinne dieses Gesetzes sei widerrechtlich, wenn kein Rechtfertigungsgrund - namentlich ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse - vorliege. [...]