Ein Pannenhelfer starb, weil der Unfallverursacher offenbar durch das Handy abgelenkt war. Kanzleipartner RA Yann Moor zeigt für die Tageszeitung 20 Minuten im Rahmen eines Interviews auf, mit welchen Konsequenzen der Unfallverursacher nun rechnen muss und wie sich die Rechtslage bei der Nutzung eines Mobiltelefons präsentiert. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier.