Ihr unabhängiger Anwalt in Zürich

Seit über 50 Jahren engagiert sich unser Team für nachhaltige Problemlösungen anspruchsvoller Kunden.
Durch unsere umfassenden Kernkompetenzen und ein breites Netzwerk decken wir alle wichtigen Bereiche des Rechts ab.

Als traditionell geführte Schweizer Anwaltskanzlei decken Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte ein breites Spektrum von Dienstleistungen ab. Unsere Klientschaft schätzt die Vorteile des universellen Charakters unseres Angebotes, weil wir auch für komplexe Fragestellungen als alleiniger Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Dies bedeutet für Sie absolute Diskretion, erhebliche Zeitersparnis und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Anliegen. In folgenden Rechtsgebieten bieten wir Hilfestellung:

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht 

Das Schweizer Arbeitsrecht ist das liberalste in Europa und bietet den Anspruchsgruppen grosse Freiräume in der Ausgestaltung der Arbeitsverträge, gleichzeitig bestehen aber auch eine Reihe von zwingenden Vorschriften. Als ihr Anwalt für Arbeitsrecht gestalten wir Arbeitsverträge mit ihnen zusammen um ein mögliches Konfliktpotenzial von vorne herein zu vermeiden. Denn wo immer Menschen in einem Vertragsverhältnis stehen, kann es zu Missverständnissen und Konflikten kommen, die einer Klärung bedürfen.

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Ihr Anwalt für Familienrecht

Sie haben sich von ihrem Ehepartner getrennt und möchten sich von einem Anwalt über beraten lassen? Uns ist es wichtig, dass Sie professionell über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Sind Kinder involviert ist es umsowichtiger, dass Sie sich einen Anwalt nehmen welcher ausschliesslich auf Familienrecht spezialisiert ist.

Besteht allenfalls Regelungsbedarf in Form eines Konkubinatsvertrages oder hinsichtlich der güterrechtlichen Verhältnisse bei Ehepaaren? Wie verhält es sich etwa mit der Ausgestaltung des Besuchsrechts bei Kindern, und wie wird der Unterhalt unter den Beteiligten geregelt? Muss die ursprüngliche Regelung wegen veränderter Verhältnisse – wirtschaftliche Situation der Beteiligten; Betreuungssituation – angepasst werden?

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Ihr Anwalt für Schulrecht

In der „Schule“ überschneiden sich zahlreiche Rechtsgebiete aus dem Staats- und Verwaltungsrecht- Wenn Sie sich rechtliche Schritte überlegen ist der Einbezug eines erfahrenen Anwalt Pflicht. Unsere Stärken sehen wir insbesondere in Laufbahn- oder Disziplinarverfahren, dem Personalanstellungsrecht, dem Privatrecht, zum Beispiel mit den Bestimmungen zum Sorgerecht getrennt lebender Eltern und dessen Auswirkung auf die Kommunikation mit der Schule, dem Kindesschutzrecht bis hin zum Datenschutzrecht.

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Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht

In keinem anderen Rechtsgebiet werden so viele Strafen ausgesprochen wie im Bereich des Strassenverkehrs. Jeder Verkehrsteilnehmer – motorisiert oder nicht – ist wohl schon in die Situation geraten, in der er eine Verkehrsregel ohne weitere Folgen übertreten hat.

Was ist aber zu tun, wenn man beim Überfahren eines Rotlichts oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt“, anlässlich einer Verkehrskontrolle des Fahrens im fahrunfähigen Zustands bezichtigt oder gar in einen Unfall verwickelt wird? Muss ich das Urteil akzeptieren oder soll ich es mittels Anwalt anfechten?

Nehmen Sie unmittelbar nach Erhalt einer allfälligen Verzeigung oder Vorladung professionelle Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch. Dies gilt umso mehr, weil das Strafverfahren gleichzeitig ein massnahmenrechtliches Verfahren auslöst, in welchem das kantonal zuständige Amt am Wohnsitz über einen Führerausweisentzug entscheidet.

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Ihr Anwalt für Strafrecht

Ob schuldig oder nicht – wer von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, ist oftmals überfordert. Wer beschuldigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben, hat gestützt auf die Strafprozessordnung das Recht, die Aussage zu verweigern und umgehend einen Anwalt einzuschalten. Wir empfehlen Ihnen vom Rechte einen Anwalt einzuschalten Gebrauch zu machen. Zum einen handelt es sich im Strafrecht um eine sehr komplexe prozessuale Materie zum anderen wird sichergestellt, dass eine juristische Ausgeglichenheit zwischen Verteidigung und Anklage besteht.

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Ihr Anwalt für Vertragsrecht

Sie schliessen täglich eine Vielzahl von Verträgen ab, ohne dass sich dessen immer bewusst sind. Ein Kauf eines Kaffees am Kiosk würde z.B. ein Kaufvertrag darstellen. Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder vor dem Notar abgeschlossen werden. Im Vertragsrecht können sich Missverständnisse ergeben, jeder beurteilt die Situation anders. Daraus entstehen Konflikte, die sich oft gütlich – mit oder ohne Hilfe – bereinigen lassen.

Wann soll ich mir einen Anwalt nehmen?

Klaffen die Meinungen jedoch unversöhnlich auseinander, führt dies zwangsläufig zur Anrufung des Richters. Davon betroffen sind die unterschiedlichsten Abmachungen wie Kauf, Tausch, Schenkung, besonders Miete, gelegentlich Pacht, ferner Gebrauchsleihe, Darlehen und all die Probleme in der Arbeitswelt, sodann der Bereich der Aufträge, Abwicklung von Frachtabreden sowie der Hinterlegungsbereich. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, da jede Partei auch Vereinbarungen treffen kann, die im Gesetz nicht geregelt sind und demnach im Konfliktfall aufgrund allgemeiner Bestimmungen und Vertragsauslegungen entschieden werden müssen.

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Ihr Anwalt für Erbrecht

Das schweizerische Erbrecht geht vom Schutz der Familie aus, d.h. das zum Erbe stehende Vermögen soll vorab den direkten Nachkommen und Ehegatten des Erblassers oder der Erblasserin zugute kommen.

So verständlich sich dieser Grundsatz darstellt, so schwierig ist er oft in der Praxis umzusetzen. Scheidungen, Zweitehen, Stiefkinder, aussereheliche Kinder, Konkubinate, eingetragene Partnerschaften und weitere Varianten des Zusammenlebens erschweren eine dem Willen des Erblassers oder der Erblasserin gerechte Regelung des Nachlasses. Pflichtteile sind zu schützen, Erbquoten einzuhalten, bereits vergebene, grössere Geschenke zu berücksichtigen, die Möglichkeit von Vermächtnissen ist abzuklären; zahlreiche weitere Details sind zu regeln. Wichtig dabei ist auch die Sicherheit, dass nach dem Ableben das Testament ohne Erbenstreit im Sinne der oder des Verstorbenen vollstreckt wird.

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