Errichten und Führen von Stiftungen

Möchten Sie, dass dereinst Ihr Nachlass einem von Ihnen zu Lebzeiten bestimmten Zweck dient? Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte klären für Sie sämtliche erb-, steuer- und stiftungsrechtlichen Aspekte ab und errichten für Sie Ihre persönliche Stiftung. Auf Wunsch nehmen wir Einsitz im Stiftungsrat, führen das Sekretariat und beraten Sie in allen Belangen der Stiftungsführung wie Erfüllung des Stiftungszwecks, Anlage des Stiftungsvermögens zur Substanzerhaltung u.a.m.

Frau Prof. Edit Seidl verfügt über langjährige Erfahrung im Stiftungswesen und berät Sie gerne – nehmen Sie Kontakt mit ihr auf.