Konfliktmanagement / Mediation

Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte prüfen für Sie und erörtern mit Ihnen als ausgewiesene Experten im Bereich des Konfliktmanagements Möglichkeiten der aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten – zum Beispiel schiedsgerichtliche Streitbeilegung (Schweizerische Ständige Schiedsgerichtsorganisation SGO), Mediation, Schiedsgutachten und verwandte Formen von Verfahren zur Vermeidung von Konflikten. Wir überprüfen zudem aussergerichtlich gefundene Lösungen (Fairnesskontrolle).

In welchen Bereichen ist Mediation geeignet?

Mediation kommt in Frage bei Konflikten

  • im öffentlichen und privaten Arbeitsrecht zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern oder innerhalb von Teams
  • im Familienrecht zwischen den Partnern während der Beziehung aber auch bei Trennung und Scheidung, zudem auch zwischen Eltern und Kindern betr. Unterhaltsbeiträgen etc.
  • im Verwaltungsrecht innerhalb von Verwaltungsabteilungen oder zwischen der öffentlichen Hand und Bürgern
  • im Schulrecht je nach konkreter Situation zwischen Behörden, Schulleitung, Lehrerteam, Eltern, Schülern/Studenten oder innerhalb einer der genannten Gruppen
  • von KMU sowohl für interne Streitigkeiten, als auch für solche mit Ihren Geschäftspartnern und Kunden

Wer kann eine Mediation in Anspruch nehmen?

Mediation stellt neben dem Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren einen eigenständigen Weg zur Konfliktlösung dar. Sie eignet sich sowohl für die Beilegung von Problemen, welche nur zwei Parteien betreffen als auch zur Lösung von Mehrparteienkonflikten im privaten Umfeld, in der Arbeitswelt, zwischen Unternehmen und im öffentlichen Bereich.

Was unterscheidet die Mediation von einem gerichtlichen Verfahren?

Die wesentlichen Unterschiede der Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren bestehen in der Diskretion, im von den Parteien selbst bestimmten Tempo der problem- und lösungsbezogenen Verhandlungen sowie in der Selbstbestimmung des Resultats und damit in erheblichen Kosteneinsparungen.

Voraussetzungen für eine Mediation

Die Mediation ist freiwillig und setzt als Minimalkonsens der Parteien die grundsätzliche Zustimmung zum Verfahren und die Teilnahme an den Sitzungen voraus. Die Modalitäten werden in einer Mediationsvereinbarung geregelt.

Nehmen Sie für ein erstes Abklärungsgespräch Kontakt mit unseren Mediationsspezialisten Prof. Hans GigerProf. Edit Seidl und Dr. Margrit Weber-Scherrer auf.