In öffentlichen Verwaltungen können Konflikte auf verschiedenen Ebenen entstehen: zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, zwischen oder innerhalb von Verwaltungsabteilungen aber auch zwischen der öffentlichen Verwaltung und Bürgern: Alle Betroffenen sind zum Wohle der Arbeitsabläufe aber auch für den Frieden in der Gemeinde darauf angewiesen, anstehende Probleme lösen zu können. Solche Konstellationen bilden ideale Grundlagen für eine Mediation, in welcher der Mediator oder die Mediatorin «allparteilich» die Interessen der Betroffenen hört, allenfalls übersetzt und mit allen gemeinsam Lösungen für die anstehende Problematik erarbeitet.