Erbrecht

Das schweizerische Erbrecht geht vom Schutz der Familie aus, das zum Erbe stehende Vermögen soll mithin vorab den direkten Nachkommen und Ehegatten des Erblassers oder der Erblasserin zugutekommen.

So verständlich sich dieser Grundsatz im Erbrecht darstellt, so schwierig ist er oft in der Praxis umzusetzen. Scheidungen, Zweitehen, Stiefkinder, aussereheliche Kinder, Konkubinate, eingetragene Partnerschaften und weitere Varianten des Zusammenlebens erschweren eine dem Willen des Erblassers oder der Erblasserin gerechte Regelung des Nachlasses. Pflichtteile sind zu schützen, Erbquoten einzuhalten, bereits vergebene, grössere Geschenke zu berücksichtigen, die Möglichkeit von Vermächtnissen ist abzuklären; zahlreiche weitere erbrechtliche Details sind zu regeln. Wichtig dabei ist auch die Sicherheit, dass nach dem Ableben das Testament oder der Erbvertrag ohne Erbenstreit im Sinne der oder des Verstorbenen vollstreckt wird.

Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte beraten Sie bei der Erstellung Ihres Testamentes sowie eines Erb- oder Ehevertrages. Wir suchen dabei Lösungswege, die Ihren Vorstellungen ebenso wie dem Erbrecht gerecht werden und sorgen gerne auch als Willensvollstrecker dafür, dass im Erbfall Ihr Testament oder Erbvertrag so vollstreckt wird, wie Sie es zu Lebzeiten angeordnet haben. Selbstverständlich setzen wir auch Ihre berechtigten erbrechtlichen Ansprüche durch, wobei in der Praxis insbesondere die erbrechtliche Herabsetzungs- und Ungültigkeitsklage im Zentrum stehen.

Wir stehen Ihnen mithin für sämtliche Erbrechts- und Güterrechtsfragen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.