Versicherungs- & Haftpflichtrecht

Wer ist noch nie im Leben durch Ereignisse und/oder Handlungen von Dritten oder durch Naturereignisse geschädigt worden?

Gewisse Schäden lassen sich durch entsprechende Versicherungen abfedern, wobei oft im Schadenfall Ernüchterung eintritt, weil ausgerechnet der entstandene Schaden keinen Versicherungsschutz geniesst, da er in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ wegbedungen ist.

Viele – versichert oder nicht – finden sich reaktionslos mit der Schädigung ab, weil sie der Meinung sind, man könne „nichts machen“, vorab dann, wenn der Schaden durch einen wirtschaftlich Mächtigeren verursacht wurde. Das muss nicht sein. Dafür hat der Gesetzgeber Haftpflichtnormen aufgestellt: Entsteht ein Schaden anlässlich der Abwicklung von Verträgen, gelten die Vertragshaftungsvorschriften. Den anderen grossen Bereich deckt die ausservertragliche Haftung ab. Grundsätzlich kann ein Schaden nur abgewälzt werden, wenn sich u.a. ein Verschulden nachweisen lässt. Der Kreis der sogenannten „Kausalhaftungen“, die zur Wiedergutmachung ohne Verschuldensnachweis führen, sind vom Gesetzgeber im Obligationenrecht – Haftung des Geschäftsherren, Haftung für Tiere, Haftung des Werkeigentümers – dann aber auch in Spezialgesetzen – wie in der Strassenverkehrsgesetzgebung, die im Haftpflichtrecht eine dominante Stellung einnimmt, geregelt.

Die Tendenz zu versuchen, entstandenen Schaden abzuwälzen, steigt erheblich.

Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte bieten besonders auch im Gebiet des haftpflichtrechtlichen Teils der Strassenverkehrsgesetzgebung Beratung und Prozessführung durch höchstqualifizierte Praktiker. Der Seniorpartner unserer Kanzlei, Prof. Hans Giger, verfügt als Leiter des Forschungsinstituts und Kommentator des Strassenverkehrsgesetzes über ein aussergewöhnlich hohes Mass an Erfahrung und als Herausgeber und Chefredaktor von „Strassenverkehr. Interdisziplinäre Zeitschrift / Circulation Routière. Revue interdisciplinaire“ über ein breites Spektrum von Einblicken in die neuesten Entwicklungen.

Wer in Konflikt mit den Strassenverkehrsregeln und damit in den Schallbereich haftpflichtrechtlicher Probleme gerät, kann sich vertrauensvoll an uns wenden.