Arbeitgeber

Wollen Sie als Arbeitgeber Ihre Arbeitsverträge überprüfen lassen, um sich vor unverhältnismässigen Forderungen Ihrer Arbeitnehmer zu schützen? Beschäftigen Sie Mitarbeiter, die ohne Rückmeldung nicht mehr zur Arbeit erscheinen und Ihnen ein Arztzeugnis vorlegen, welches Sie nicht überzeugt? Verlangt ein ehemaliger Arbeitnehmer eine Änderung des Arbeitszeugnisses, die Bezahlung von angeblich noch ausstehenden Löhnen oder wird gar eine von Ihnen ausgesprochene Kündigung als missbräuchlich gerügt?

Das Gesetz bürdet dem Arbeitgeber diverse Pflichten auf. Neben den Bestimmungen im OR (Einzel-, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag) ist auch das Arbeits- und das Unfallversicherungsgesetz von zentraler Bedeutung. Im Lichte der komplexen Rechtslage ist es ratsam, sich über rechtliche Konsequenzen aufklären zu lassen, bevor voreilige Handlungen stattfinden. Jeder Fall ist anders gelagert, weshalb der konkreten Einzelfallbeurteilung elementare Bedeutung zukommt.

Das Team von Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte verfügt über langjährige praktische Erfahrung und wird Sie bei allen entscheidenden Fragen kompetent, effizient und zuverlässig beraten. Wir arbeiten für Sie und mit Ihnen Lösungen aus, die der Konfliktvermeidung und dem Klimaerhalt Ihrer Firma dienen und vertreten Sie als Vermittler oder als Rechtsvertreter in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Gerne laden wir Sie ein, Kontakt mit uns aufzunehmen.