Leasing- & Konsumkreditrecht

Die Schweiz verfügt über eines der wirksamsten Konsumkreditgesetze, das alle Sparten der Kreditgewährung – Barkredit, Leasing- und Kreditkartenkredite – regelt. Das Hauptziel des Gesetzes besteht in der Rechtsvereinheitlichung, sodann aber auch vor allem im erhöhten Schutz des Konsumenten vor zu hoher Verschuldung. Da die gesetzliche Regelung nicht immer widerspruchsfrei ist, entstehen Konflikte vorab im Geltungsbereich, dann aber auch im Hinblick auf die Grenzziehung zwischen Schutzrecht und Schutzanmassung. Die Diskussionen um die wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung der Drittfinanzierung des privaten Konsums haben sich vor allem dank wissenschaftlicher Auseinandersetzungen mit diesem Thema im vergangenen Jahrzehnt versachlicht (Quelle: VSKF).

Massgebend dazu beigetragen hat unser Seniorpartner Prof. Hans Giger, der über 100 fachbezogene Publikationen zur Thematik verfasst hat, Autor des grundlegenden Kommentarwerkes über die Konsumkreditgesetzgebung ist. Ferner wirkte er in der bundesrätlichen Kommission des Abzahlungs- und Vorauszahlungsgesetzes mit, steht dem Verband Wissenschaftliche Vereinigung zur Pflege von Konsum und Wirtschaft VKR als Präsident vor und ist Vertreter der Schweiz in der International Academy of Commercial and Consumer Law mit Sitz in USA.

Fragen und Probleme im Bereich des Konsumkreditgesetzes bearbeiten Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte mit grossem Fachwissen, lösungsorientiert und antizipativ.