STRASSENVERKEHRSRECHT

In keinem anderen Rechtsgebiet werden so viele Strafen ausgesprochen wie im Bereich des Strassenverkehrs. Jeder Verkehrsteilnehmer – motorisiert oder nicht – ist wohl schon in die Situation geraten, in der er eine Verkehrsregel ohne weitere Folgen übertreten hat.

Was ist aber zu tun, wenn man beim Überfahren eines Rotlichts oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung „geblitzt“, anlässlich einer Verkehrskontrolle des Fahrens im fahrunfähigen Zustands bezichtigt oder gar in einen Unfall verwickelt wird?

In all diesen Fällen ist es wichtig, unmittelbar nach Erhalt einer allfälligen Verzeigung oder Vorladung professionelle Hilfe beizuziehen. Dies gilt umso mehr, weil das Strafverfahren gleichzeitig ein massnahmenrechtliches Verfahren auslöst, in welchem das kantonal zuständige Amt am Wohnsitz über einen Führerausweisentzug entscheidet. 2014 wurden in der Schweiz 62’918 Fahrzeuglenker verwarnt, in 84’127 Fällen wurde der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen.

Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte gilt als Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des Strassenverkehrsrechts: Das Forschungsinstitut für Strassenverkehrsrecht gibt unter Leitung von Seniorpartner Hans Giger die Fachzeitschrift „Strassenverkehr/Circulation routière“ heraus, bearbeitet in Fachtagungen – den Werkstattgesprächen – aktuelle Themen des Strassenverkehrsrechts und setzt sich kritisch mit Gesetzgebung und Rechtsprechung auseinander. Ferner ist Hans Giger Kommentator des Strassenverkehrsrechts, Autor zahlreicher Beiträge und Strassenverkehrsrechts-Redaktor im Weblaw, woselbst unsere Rechtsanwälte Bundesgerichtsentscheide kommentieren  und zu wichtigen Fragen des Strassenverkehrsrechts publizieren. Gerne vertreten wir Sie im Verfahren vor der Straf- und Verwaltungsbehörde und überprüfen Fahreignungsgutachten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.