Alkohol & Drogen im Strassenverkehr

Alkohol oder Drogen am Steuer können zu empfindlichen Strafen und einem Ausweisentzug auf unbestimmte Zeit führen: Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,60 Gewichtspromille oder der Nachweis des Konsums einer harten Droge führt zwangsläufig zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung und in der Regel zu umfangreichen langfristigen Auflagen.

Alkohol im Strassenverkehr

Angesichts des negativen Einflusses von Alkohol auf die Fahrfähigkeit wurden schon früh Grenzwerte festgelegt, deren Überschreitung automatisch die fehlende Fahrfähigkeit belegten. Heute sind folgende Grenzwerte relevant

  • 0.49 Gewichtspromille Alkohol im Blut (BAK): Erlaubt ausser für Neulenker etc.
  • 0.79 BAK: Übertretung; Busse und in der Regel bloss bedingter Ausweisentzug
  • < 1,60 BAK: Vergehen: Geldstrafe und mind. drei Monate Führerausweisentzug
  • > 1,59 BAK: Zweifel an der Fahreignung, verkehrsmedizinische Untersuchung

Drogen im Strassenverkehr

Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Betäubungsmittel im Blut eines Fahrzeuglenkers festgestellt, ist die fehlende Fahrfähigkeit nachgewiesen. Die festgelegten Grenzwerte sind Nachweisgrenzen und können auch noch längere Zeit nach einem Konsum überschritten werden – es gilt Nulltoleranz bezüglich Drogen im Strassenverkehr. Bereits die Kenntnis vom Konsum „harter Drogen“ wie Kokain oder Methamphetamin durch den Nachweis von Stoffwechselprodukten kann zu Zweifeln an der Fahreignung führen. Cannabis dagegen bedarf zwingend einer Fahrt unter dem Einfluss von THC, der blosse Konsum rechtfertigt noch keine Zweifel an der Fahreignung.

Fahreignungsabklärung

Bei Zweifeln an der Fahreignung wird eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet: Dabei werden die Betroffenen zum Ereignis und zu Ihrem Konsumverhalten befragt und einer medizinischen Untersuchung unterzogen. Das langfristige Kosumverhalten wird dabei – mit Ausnahme von Cannabis – mittels Haarproben überprüft. In der Regel setzen die Gutachter den Nachweis einer 6 monatigen Abstinenz voraus, was nicht immer verhältnismässig und damit rechtswidrig erscheint.

Beratung & Vertretung

Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte gilt als Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des Strassenverkehrsrechts und hat grosse Erfahrung im Bereich vorsorglicher Ausweisentzüge und deren Aufhebung, insbesondere auch bezüglich Interpretation von Haaranalysen oder Eignungsgutachten. Entweder kann bereits die Anordnung angefochten werden oder aber wir beraten Sie, wie Sie den Ausweis ohne Rechtsmittel zeitnah wieder zurück bekommen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.