Vertragsrecht
Jedermann schliesst Verträge ab; mündlich, schriftlich, vor dem Notar oder ohne es zu wissen durch sein Verhalten – das Vertragsrecht dominiert das zivilisierte Leben. In Gesprächen verpflichtet man sich, zumeist ohne die ganze Tragweite zu erkennen und die Folgen richtig einzuschätzen. Missverständnisse stellen sich ein, jeder beurteilt die Situation anders. Daraus entstehen Konflikte, die sich oft gütlich – mit oder ohne Hilfe – bereinigen lassen.
Klaffen die Meinungen jedoch unversöhnlich auseinander, führt dies zwangsläufig zur Anrufung des Richters. Davon betroffen sind die unterschiedlichsten Abmachungen wie Kauf, Tausch, Schenkung, besonders Miete, gelegentlich Pacht, ferner Gebrauchsleihe, Darlehen und all die Probleme in der Arbeitswelt, sodann der Bereich der Aufträge, Abwicklung von Frachtabreden sowie der Hinterlegungsbereich. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, da jede Partei auch Vereinbarungen treffen kann, die im Gesetz nicht geregelt sind und demnach im Konfliktfall aufgrund allgemeiner Bestimmungen und Vertragsauslegungen entschieden werden müssen.
Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte verfügen über ein eingespieltes Team, das praktische Erfahrung, aktuellstes Fachwissen und wissenschaftliche Forschung dafür einsetzt, Sie bei allen entscheidenden Fragen zu beraten. Wir begleiten Sie in der Vertragsgestaltung, arbeiten für Sie Verträge aus, die der Vermeidung von Konflikten dienen und vertreten Sie, sei es als Vermittler oder als Rechtsvertreter bei prozessualen Auseinandersetzungen.
Unser Seniorpartner Prof. Hans Giger hat sich in der renommierten Schriftreihe des Berner Kommentars profund mit Fragen zum Grundstückkauf und Tausch auseinandergesetzt, zum Mietrecht verfasste er jüngst mehrere Bände. Das jüngste Werk befasst sich mit dem Franchisevertrag, welcher keine gesetzliche Regelung erfuhr und als sogenannter Innominiatkontrakt qualifiziert wird.