Verwaltungsrecht

Als Einwohner der Schweiz tritt man nicht nur in vielen Bereichen in Kontakt mit Personen und Unternehmen, sondern man hat man in vielfältiger Weise Kontakt zum Staat. Diese Kontakte zum Staat können vertraglicher Natur sein, z.B. wenn man für das Gemeinwesen eine Baute errichtet oder eine Dienstleistung erbringt. Der Staat tritt einem aber von der Geburt bis zum Tod auch hoheitlich gegenüber.

Diese Vorgänge, bei denen man dem Staat in einem so genannten Subordinationsverhältnis unterworfen ist, zählt man zum Verwaltungsrecht. Das Spektrum dieser Berührungspunkte von Bürger und Staat ist sehr breit. Es umfasst beispielsweise das Ordnungsrecht (z.B. allg. Polizei- und Ruhezeitverordnungen), Kommunalrecht (z.B. Gemeindeordnungen), Wirtschaftsverwaltungsrecht (z.B. Kartellrecht, Gewerberecht), Umweltrecht (z.B. Immissionsschutz-, Abfall- Wasser-, Bodenschutzrecht), Schulrecht und Steuerrecht.

Mit dem Verwaltungsrecht kommt man also in sehr vielen Lebensbereichen in Berührung. Sei es, dass man eine Kunsteisbahn oder einen Stand an einer Veranstaltung betreiben will, dass man ein Problem im Schulunterricht hat, eine Aufenthaltsbewilligung benötigt, mit einer Steuerveranlagung nicht zufrieden ist oder in einem anderen Bereich mit dem hoheitlich auftretenden Staat in Konflikt kommt.

Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie auf allen Stufen des Verwaltungsverfahrens. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz beraten wir Sie im Vorfeld von Streitigkeiten, vertreten Sie bei Bedarf aber auch im Bereich von Verwaltungsprozessen. Gerne laden wir Sie ein, Kontakt mit uns aufzunehmen.