Bildungs- & Schulrecht

Gemäss Wikipedia bezeichnet Bildung (vom althochdeutschen bildunga „Schöpfung, Bildnis, Gestalt“) die Formung des Menschen im Hinblick auf sein „Menschsein“, seiner geistigen Fähigkeiten. Der elementaren Bedeutung Rechnung tragend verpflichtet sich die Eidgenossenschaft kraft Verfassung zur hohen Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a Abs. 1 BV).

Schulen aller Stufen – vom Kindergarten über die Primar- und Oberstufe, von den Privat- und Fachhochschulen über die Universitäten – dominieren dann auch unser Leben. Dies hält für alle Beteiligten Herausforderungen bereit: In der „Schule“ überschneiden sich zahlreiche Rechtsgebiete aus dem Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere mit seinen Verfahrensvorschriften, dem Schulrecht im Speziellen, beispielsweise mit seinen Laufbahn- oder Disziplinarverfahren, dem Personalanstellungsrecht, dem Privatrecht, zum Beispiel mit den Bestimmungen zum Sorgerecht getrennt lebender Eltern und dessen Auswirkung auf die Kommunikation mit der Schule, dem Kindesschutzrecht bis hin zum Datenschutzrecht.

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