Gesellschaftsrecht

Die Schweiz nimmt im europäischen Wirtschaftsraum eine bedeutende Position ein. Da wir nicht über eigene Rohstoffressourcen verfügen, haben wir uns vor allem durch Dienstleistungen und Handel einen beachtlichen Stellenwert erkämpft. Vieles wird am Vorbild unseres Landes gemessen, dessen wirtschaftlicher Erfolg grösstenteils von den KMU (Klein- und Mittelbetriebe) getragen wird.

Die Rahmenbedingungen dazu setzt unser Gesellschaftsrecht, das sich mit all den Formen und Inhalten befasst, die unsere Instrumente bestimmen, welche der Verwirklichung der gesteckten Ziele dienen: Das Gesetz stellt die geeigneten Modelle – einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft und insbesondere die Aktiengesellschaft sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Genossenschaft – zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um einen höchst sensiblen und für Konflikte besonders anfälligen Bereich. Wie verhält es sich mit den Stimmrechten, wie mit der Haftung bei unerlaubter Handlung eines Mitgesellschafters? Wie kann das Bündnis wieder aufgelöst werden, ohne dass sich ein die finanziellen Investitionen übersteigender finanzieller Schaden verwirklicht? Haftet der alleinige Gesellschafter für Verbindlichkeiten seiner (Aktien-)Gesellschaft?

Das Team von Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte verfügt über das fachliche Know-how und die Erfahrung, Sie auf Ihrem Weg zur Gründung eines Unternehmens zu begleiten, Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen und die Weichen so stellen, so dass eine reibungslose Abwicklung der Geschäfte möglich wird.

Ebenfalls beraten wir Sie bei Umstrukturierungen – beispielsweise Einführung einer Holdingarchitektur – Firmenübernahmen und -verkäufen und bei Nachfolgeregelungen (z.B. Management-buy-in oder -buy-out). Insbesondere auch für KMU sind pragmatische Lösungen bei der Wahl der Unternehmensstruktur oft zukunftsentscheidend.

Im Streitfall werden wir Ihre Rechte mit Überzeugung und Nachdruck vertreten.