Betreuungsunterhalt: Erwerbstätigkeit gemäss Schulstufenmodell
Per 1. Januar 2017 wurde das Kindesunterhaltsrecht revidiert. Nebst den direkten Kosten wie diejenigen für Nahrung, Kleidung und Wohnen des Kindes ist neu auch "Betreuungsunterhalt" geschuldet. Dabei geht es um indirekte Kosten, welche entstehen, wenn ein Elternteil die Kinder selbst betreut und während dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Bis vor kurzem kam noch die sogenannte 10/16-Regel zur Anwendung. Danach musste der Elternteil, dem bei einer Trennung oder Scheidung die Kinder in Obhut gegeben wurden und der bislang keiner Erwerbstätigkeit [...]