Praktikumsstelle per Januar 2017

Per 1. Januar 2017 oder nach Übereinkunft suchen wir eine/n Substitutin/Substituten Verfügen Sie über einen überdurchschnittlichen juristischen Universitätsabschluss und möchten sich umfassend auf die Rechtsanwaltsprüfung vorbereiten? Dann erwartet Sie ein vielfältiges, interessantes Praktikum in einem kollegialen Team. Voraussetzungen: Abschluss mind. magna cum laude, stilsicheres Deutsch, gute Kenntnisse in F + E, gute Anwenderkenntnisse der gängigen Microsoft-Programme, Flexibilität, breites Interessensspektrum. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto und Zeugniskopien an: office@gigerpartnerlaw.ch

2016-10-26T21:39:41+02:0026.10.2016|

mehr >

26.10.2016: Werkstattgespräch

Umsetzung der Via sicura aus der Perspektive des ASTRA Seit der Annahme von Via sicura im Juni 2012 wurden bereits die meisten Massnahmen umgesetzt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der besseren Durchsetzung der bestehenden Regeln und Standards und nicht auf der Schaffung neuer Vorschriften. Der Referent dipl. Ing. HTL und ETH Jürg Röthlisberger (Direktor Bundesamt für Strassen, ASTRA) wird einen Überblick über den Stand der Massnahmen zu Via sicura geben. Das Werkstattgespräch findet am 26. Oktober 2016 um 18 Uhr [...]

2017-10-17T07:48:02+02:0006.10.2016|

mehr >

Geschäftsstelle Verein Universitäre Mediation Schweiz UMCH

Ab 5. September 2016 befindet sich die Geschäftsstelle des Vereins Universitäre Mediation Schweiz UMCH an der Nüschelerstrasse 49, 8001 Zürich (www.umch.ch) Im Verein Universitäre Mediation Schweiz UMCH sind Mediatorinnen und Mediatoren zusammengeschlossen, die ihr Know-how als Zweitausbildung an einer in- oder ausländischen Universität erworben haben, beispielsweise in einem CAS-Lehrgang (Certificate of Advanced Studies). Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte freut sich, den UMCH in ihren Räumen begrüssen und die Führung der Geschäftsstelle betreuen zu dürfen. Als Ansprechperson steht Frau MLaw Marina [...]

2017-10-17T07:48:02+02:0005.09.2016|

mehr >

„Lehrer im Visier der Anwälte“

Tagesanzeiger.ch/Newsnet (Artikel) Die Eltern eines jungen Zürcher Schülers beschwerten sich vor dem Verwaltungsgericht über die schlechte Benotung seines Deutschaufsatzes an der Gymnasialprüfung und bekamen recht. Der Fall wird rege diskutiert. Die Tendenz, sich in schulischen Fragen zur Wehr zu setzen und einen Anwalt einzuschalten, nehme seit einigen Jahren zu, sagt die Anwältin Margrit Weber-Scherrer. Sie berät und vertritt Schüler, Eltern und Studenten aller Bildungswege und bearbeitet Prüfungsanfragen von der Grundschule bis zum Studium. Das habe vor allem damit zu tun, [...]

2017-10-17T16:21:43+02:0004.08.2016|

mehr >

„Tausende Franken Strafe für Velosünder“

20 Minuten (Artikel) «Hohe Bussen für Velofahrer sind ungewöhnlich, aus unserer Praxis kenne ich keine vergleichbaren Fälle», sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Yann Moor von der Kanzlei Prof. Giger & Partner. Meist kämen fehlbare Velofahrer mit einer Ordnungsbusse davon. Auch im Falle einer Anzeige fassten die Justizbehörden Radfahrer sanft an. «Dass dies in Genf offenbar anders gehandhabt wird, ist begrüssenswert», so Moor. Die heutigen Strafen seien kaum abschreckend, sodass sich viele Radfahrer quasi in einem rechtsfreien Raum wähnen würden. [...]

2016-08-05T11:58:44+02:0016.07.2016|

mehr >

Bundesgericht: Nicht jeder Raser handelt vorsätzlich

SRF (Artikel)Die Frage, wie ein solcher Ausnahmefall konkret aussehen könnte, beantwortet der Strassenrechts-Experte Professor Hans Giger. Er verweist auf den Fall eines Autofahrers, der in der Nacht aus einem ihm unbekannten Dorf hinausfährt, in dem ein 30er-Limit gegolten hat. «Die Aufhebungstafeln sind oft erst weit nach dem Dorf angebracht und die Strasse gerade», erläutert Giger die Umstände. Wenn der Automobilist nach dem letzten Haus auf 80 beschleunigt, gilt er als Raser und könnte von jedem Richter für 4 Jahre hinter [...]

2017-10-17T16:23:37+02:0022.06.2016|

mehr >

Voranzeige: Werkstattgespräch „Via sicura“

Umsetzung der neuen SVG-Gesetzgebung "Via sicura" aus der Sicht des ASTRA Impulsreferat: Jürg Röthlisberger, dipl. Ing. ETH, Amtsvorsteher Bundesamt für Strassen ASTRA Datum/Zeit: 26. Oktober 2016, 18:00 Uhr Ort: Hotel Schweizerhof, Zürich Veranstalter: Forschungsinstitut für Strassenverkehrsrecht in Zusammenarbeit mit dem DIKE Verlag

2016-10-06T12:03:58+02:0008.06.2016|

mehr >

Neues Buch von Prof. Giger

Systematische Darstellung der Franchisevertragsproblematik Aufgrund der vielgestaltigen Erscheinungsformen konnte man sich bis heute auf keine allgemeingültige Definition des Franchisevertrags einigen: Kurz, prägnant und anschaulich könnte man das Franchising als «System-Pacht» oder «Arbeitsleistungsvertrag mit ausgeprägten Gebrauchsüberlassungselementen, der regelmässig eine Absatzpflicht beinhaltet», definieren. Der Franchisegeber ist eine Art Vermittler des Betriebs- und Marketingkonzeptes, wobei die Gegenleistung im Vertrieb und in der Förderung des Absatzes der Vertragsgüter besteht. Franchising weist nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile auf. Es ist gesetzlich nicht geregelt. Unser Senior [...]

2016-08-07T21:30:26+02:0026.05.2016|

mehr >

19.05.2016: Werkstattgespräch

Die qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung - Praxis, Risiken und Nebenwirkungen Seit 1.1.2013 sind die qualifizierten Tatbestände von Art. 90 Abs. 3-4 SVG zur Bekämpfung von "Raserdelikten" in Kraft. Der Referent Prof. Dr. Gerhard Fiolka geht den Fragen nach, wie diese Bestimmungen in der Praxis angewandt werden und welche Auswirkungen die Einführung dieser qualifizierten Tatbestände auf das Strassenverkehrsrecht insgesamt, insbesondere aber auch auf die Anwendung anderer Tatbestände hat. Das Werkstattgespräch findet am 19. Mai 2016 um 18 Uhr im Hotel Schweizerhof am Bahnhofplatz 7 [...]

2017-10-17T07:48:02+02:0020.04.2016|

mehr >

Rechtsvorbeifahren bei Kolonnenverkehr

Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn stellt grundsätzlich eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln dar und wird neben einer Geldstrafe auch mit einem Führerausweisentzug von mind. 3 Monaten geahndet. Das Bundesgericht verweigerte bis anhin die sinnvolle Auslegung des Ausnahmetatbestands „Fahren in parallelen Kolonnen“, hat dies nun aber in einem begrüssenswerten Entscheid nachgeholt: Ein Fahrzeuglenker wechselte auf der A1-Ost von der linken auf die mittlere und anschliessend auf die Normalspur der Autobahn und fuhr mit konstantem Tempo von 90 km/h rechts an den anderen [...]

2017-10-17T07:48:03+02:0017.03.2016|

mehr >

Mehr Beiträge laden