„Kreditlimiten gehören zwingend in den Vertrag“
Ein IV-Rentner aus dem Kanton Bern füllte einen Kartenantrag aus und erhielt danach ein Willkommensschreiben samt Kreditkarte und einseitig festgelegter Kreditlimite. Nachdem der Rentner die Rechnungen nicht mehr begleichen konnte, verlangte die Bank die Rückerstattung inklusive Zusatzgebühren und Zinsen. Der Fall kam vor das zuständige Regionalgericht Bern-Mittelland, welches urteilte, dass die Bank nur Anspruch auf den geschuldeten Kreditbetrag hat, jedoch ohne Zusatzgebühren und Zinsen. Das Konsumentenmagazin K-Tipp legte das Urteil unserem Seniorpartner und Autor des Berner Kommentars zum Konsumkreditgesetz (KKG), Prof. [...]